Allgemeine Geschäftsbedingungen der 3R ALGENREIN GmbH

  • 1 Geltung der Bedingungen:

* 1. Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Montagearbeiten und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund  unserer nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
* 2. Geschäftsbedingungen seitens unserer Lieferanten wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese nicht mit unseren Geschäftsbedingungen in Einklang stehen.
* 3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.
* 4. Unsere Angebote, Preislisten und Kostenvoranschläge sind freibleibend und unter dem Vorbehalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. mündliche, fernmündliche und telegrafische Abmachungen werden nur nach schriftlicher Bestätigung unsererseits wirksam.

  • 2 Preise und Ausführung:

* 1. Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise für bestellte Arbeiten oder Dienstleistungen zweckdienliche und sonstige Geräte. Einrichtungs- Ausrüstungs- oder sonstige Gegenstände und sonstige Leistungen binden uns nur für eine Frist von vier Wochen ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Dies gilt insbesondere für eine Erhöhung der Herstellungs- oder Transportkosten.
* 2. Geringfügige Abweichungen der technischen Ausstattung oder der Gestaltung bestellter Geräte und Einrichtungsgegenstände, die durch den Hersteller vorgenommen werden, sind für die Wirksamkeit des Vertrages ohne Bedeutung, soweit hierdurch die Funktionsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird.
* 3. Sonderangebote gelten nur solange als unser Vorrat reicht. Im Übrigen halten wir uns 30 Tage an diese gebunden.
*4. Nutzwasser ist kostenfrei bereit zu stellen. Zum Auftragen von chemischen Wirkstoffen oder Imprägnierungen ist ein kostenfreier Stromanschluss zu stellen (230 V, normale Steckdose). Alle anderen Nebenkosten sind im Angebotspreis enthalten. Anwohner müssen vorher durch den Auftraggeber informiert werden! Für Wasserschäden die auf Undichtigkeit von Fenster, Türen oder Mauerwerk zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Fenster oder andere Glasflächen, die durch unsere Reinigungsarbeiten verschmutzt werden, sollten anschließend gereinigt werden. Die Fensterreinigung ist kein Bestandteil unserer Dienstleistung. Grundlage unseres Angebotes ist das Anlegen einer Musterfläche zur Einschätzung des zu behandelnden Untergrunds sowie zur allgemeinen Besichtigung. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage. Ein Sicherheitseinbehalt oder das Einbehalten von Skonto wird nicht gewährt.

  • 3 Lieferzeit und Arbeiten:

* 1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten bestellter Arbeiten, Geräte und Gegenstände beruhen auf den Angaben der jeweiligen Hersteller und sind für uns deshalb unverbindlich. Ein verbindlicher Lieferzeitpunkt bedarf einer besonderen schriftlichen Bestätigung.
* 2. Können angegebene Lieferzeiten nicht eingehalten werden, hat der Kunde gegen uns keinen Anspruch auf Schadensersatz bzw. auf Rücktritt vom Vertrag. Wird im Übrigen die angegebene Lieferzeit um mehr als sechs Wochen überschritten, hat uns unser Kunde schriftlich eine Nachfrist von weiteren vier Wochen zu setzen. Der Lauf der Nachfrist beginnt mit dem Eingang der entsprechenden Erklärung des Kunden bei uns.

  • 4 Höhere Gewalt:

* 1. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns das Erfüllen unserer Verpflichtungen ohne eigenes Verschulden wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dies gilt zum Beispiel für einen Ausfall eines Lieferanten, ohne dass gleichzeitig die Möglichkeit besteht, mit vertretbarem Aufwand eine Ersatzbeschaffung durchzuführen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere vertraglichen Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine weitere angemessene Zeit hinauszuschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit er noch nicht erfüllt ist. Ansprüche auf Schadensersatz oder Nachlieferung uns gegenüber sind dann ausgeschlossen.

  • 5 Versand und Gefahrenübergang:

* 1. Bei bestellten Arbeiten, Geräten und Gegenständen geht die Gefahr grundsätzlich mit Ausführung der Lieferung an unsere Kunden, auf diese über. Werden Geräte und Gegenstände von uns auf dem Versandweg geliefert, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. Firma übergeben worden ist. Wird der Versand oder die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Liefer- bzw. Versandbereitschaft auf ihn über.
* 2. Im Übrigen sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen und für Rechnung des Käufers zu versichern.

  • 6 Mängel, Beanstandungen, Gewährleistung und Haftung:

* 1. Die von uns gelieferten Waren sind unverzüglich nach ihrem Eintreffen am Bestimmungsort auf ihre Mängelfreiheit zu untersuchen. Sämtliche Lieferungen und Leistungen unsererseits gelten als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht binnen 10 Werktagen, bei versteckten Mängeln nicht innerhalb von 3 Monaten nach Eintreffen am Bestimmungsort schriftlich bei uns eingegangen ist. Die Beweislast bei versteckten Mängeln trifft unseren Kunden. Werden Geräte und Gegenstände von uns gleichzeitig montiert und aufgestellt, sind festgestellte Mängel spätestens bei der Abnahme unserer Montagearbeiten schriftlich in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten.
* 2. Bei Anerkennung eines Mangels bleibt uns die Nachbesserung oder Nachlieferung vorbehalten. Erst wenn diese fehlschlägt, sind unsere Kunden zur Minderung oder Wandlung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
* 3. Im Übrigen beträgt die Gewährleistungsfrist für sämtliche fabrikneue Geräte und Gegenstände 6 Monate, soweit nicht der Hersteller eine längere Gewährleistungszeit einräumt. Dies gilt nicht für Gebrauchtgeräte die wir grundsätzlich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung liefern.
* 4. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns selbst als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Dies gilt auch hinsichtlich etwaiger Mangelfolgeschäden. 

  • 7 Rechtsschutz:

* 1. Bei Verwendung von Mustern, Zeichnungen und Vorlagen unseres Kunden trägt dieser die ausschließliche Verantwortung dafür, dass damit keine Rechte Dritter verletzt werden.
* 2. Unsererseits zur Verfügung gestellte Muster, Zeichnungen und Vorlagen bleiben unser Eigentum und dürfen nicht weitergegeben werden.

  • 8 Montagearbeiten:

* 1. Für Montagearbeiten, die über den bloßen Zusammenbau einzelner Einrichtungsgegenstände hinausgehen, können wir nur eine Gewähr übernehmen, wenn diese Arbeiten aufgrund einer von uns erstellten Planung durchgeführt wurden, in der sämtliche Maße, die Anordnung und Verbindung der Einrichtung sowie sämtliche hierzu erforderlichen Anschlüsse enthalten sind. Erfolgt die Montage nach eigenen Angaben unseres Kunden und entstehen während der Montage der bestellten Geräte und Gegenstände Bedenken an der baulichen Eignung der Räume, werden wir dies unserem Kunden unverzüglich mitteilen. Werden bereits erbrachte Montageleistungen durch von uns nicht zu vertretende oder unabwendbare Umstände zerstört oder beschädigt, entsteht der Anspruch auf die Vergütung für die ausgeführten Teile der Montage und Leistungen trotzdem.
* 2. Unsere Haftung für unmittelbare und Folgeschäden. die ihren ausschl. Grund in einer fehlerhaften Montage finden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen sind unsere Mitarbeiter nicht befugt, Arbeiten und Leistungen auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage hinausgehen.

  • 9 Abnahme der Montagearbeiten:

* 1. Nach Beendigung der Montagearbeiten ist hierüber ein vollständiges Abnahmeprotokoll zu fertigen und von unserem Kunden zu unterzeichnen. Mängel, die nicht im Abnahmeprotokoll enthalten sind, jedoch bei Beendigung der Montagearbeiten erkennbar waren, gelten als nicht vorhanden.
* 2. Wer weder von uns noch von unserem Kunden binnen einer Frist von 12 Werktagen nach Beendigung der Montagearbeiten keine Abnahme schriftlich verlangt, gilt die Montage als ordnungsgemäß fehlerfrei abgenommen.
* 3. Die Abnahme kann nur beim Bestehen wesentlicher, die Gebrauchsfähigkeit einschränkender Mängel verweigert werden. Unbedeutende Mängel werden von uns nach Möglichkeit unverzüglich behoben.
* 4. Mit der Abnahme geht die Gefahr für die Montageleistung auf unseren Kunden über, soweit er sie nicht schon früher trägt.

  • 10 Annahmeverzug:

* 1. Bei Annahmeverzug eines Teiles oder des gesamten Auftrages unseres Kunden steht uns nach fruchtloser Fristsetzung von 14 Tagen das Recht zu, wahlweise Abnahme des ganzen oder eines Teils des Auftrages oder Rücktritt vom Vertrag oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall stellen wir uns entstandene, wertmäßig erfassbare Unkosten sowie eine weitere Summe von 20 % des Auftragswertes in Rechnung, wenn uns nicht unser Kunde nachweist, dass unser tatsächlich entstandener Schaden geringer ist.

  • 11 Zahlung:

* 1. Unsere sämtlichen Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Unsere Rechnungen über gebrauchte Geräte, Gegenstände, Ersatzteile und Zubehör sind sofort ohne Abzug zahlbar.
* 2. Sind wir lediglich mit der Durchführung von Montagearbeiten beauftragt, sind diese ab dem Zeitpunkt der Abnahme fällig und sofort nach Rechnungsstellung zu bezahlen.
* 3. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Annahme derselben erfolgt stets nur Zahlungshalber. Zahlungen gelten erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn uns diese gutgeschrieben sind. Ebenso werden die § 366, 367 BGB wirksam. Auch bei anders lautender Bestimmung unseres Kunden legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlung unseres Kunden erfüllt sind.
* 4. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % berechnet, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Mahn- und Einzugskosten gehen zu Lasten unseres Kunden.

  • 12 Eigentumsvorbehalt:

* 1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - bleiben alle von uns gelieferten Geräte und Gegenstände unser Eigentum.
* 2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte und Gegenstände sind pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der von uns gelieferten Geräte und Gegenstände sind für die Zeit von der Bestellung bis zur vollständigen Bezahlung unzulässig.
* 3. Für den Fall der Weiterveräußerung der noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände gilt ein verlängerter Eigentumsvorbehalt als vereinbart.
* 4. Unser Kunde ist verpflichtet, Geräte und Einrichtungsgegenstände, die in seinem Besitz sind, an denen jedoch unser Eigentumsvorbehalt besteht, in voller Höhe ausreichend gegen alle Risiken zu versichern. Bis zur vollständigen Bezahlung tritt unser Kunde sämtliche Rechte aus diesen Versicherungsverträgen hiermit mit ihrer Entstehung uns ab. Der Versicherungsschein ist auf Verlangen vorzulegen.

  • 13 Anwendbares Recht Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilnichtigkeit:

* 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen uns und unserem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
* 2. Erfüllungsort ist unabhängig von einem evtl. abweichenden Herstellungs- und Lieferort für alle Vertragsteile Völklingen.
* 3. Soweit gesetzlich zulässig, ist Völklingen ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
* 4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Unsere Qualifikation

2 Malermeister, 1 Stuckateurmeister, der zu dem noch als Restaurator im Stuckateurhandwerk ausgebildet ist, wissen wovon sie reden.

 

Sie sind nicht nur Fachleute auf dem Gebiet der Fassadenreinigung, die langjährige Erfahrung im Bereich des Fassadenanstrichs oder des Vollwärmeschutzes befähigt sie auch dazu, jederzeit eine Einschätzung abzugeben, wann ein Neuanstrich oder gar ein neuer Außenputz sinnvoll ist.

 

Darüber hinaus sind wir in der Lage im Wege der Fassadenreinigung kleinere Ausbesserungen im Bereich Fassadenanstrich oder -putz (z. B das Schließen von Spechtlöchern) vorzunehmen.

Öffnungszeiten:

So Geschlossen 

Mo-Fr 08:00–18:00 Uhr  

Sa       08:00–12:00 Uhr